Rechtliches
Meldestelle für Hinweisgeber (HinSchG)
Sie haben im Zusammenhang mit unserer Arbeit einen Verstoß beobachtet, etwa gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Vorgaben zum Schutz unserer Bewohnerinnen, Bewohner und Kunden oder gegen den Datenschutz? Dann können Sie sich vertraulich an unsere interne Meldestelle wenden. Sie ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für die Pflege mobil Seidel und Praxl GmbH und die Pflege mobil plus Pflegeheime GmbH eingerichtet.
Hinweise geben können Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende, Bewerberinnen und Bewerber, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie alle, die beruflich mit uns zu tun haben – zum Beispiel Lieferanten oder Dienstleister.
So erreichen Sie die interne Meldestelle
E-Mail: hinweisgeber@pflege-mobil.com
Telefon: 09345 931 961 8 – bitte nach der Meldestelle fragen
Fax: 09345 931 962 8
Per Post oder persönlich:
Pflege mobil Seidel und Praxl GmbH / Pflege mobil plus Pflegeheime GmbH
– Interner Meldekanal –
Steinbacher Weg 3
97900 Külsheim
Bitte kennzeichnen Sie Briefe mit „Interner Meldekanal – vertraulich“. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen. Für Rückfragen und eine Rückmeldung hilft uns aber ein Weg, Sie zu erreichen.
Was nach Ihrer Meldung passiert
- Sie erhalten spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
- Die Meldestelle prüft den Hinweis, hält bei Bedarf Rücksprache mit Ihnen und leitet passende Folgemaßnahmen ein.
- Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung, welche Maßnahmen geplant oder ergriffen wurden.
Vertraulichkeit und Schutz
Ihre Identität und die der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen, behandeln wir vertraulich. Zugriff auf die Meldungen haben nur die Personen, die für die Bearbeitung zuständig sind. Wer in gutem Glauben einen Hinweis gibt, ist durch das Gesetz vor Benachteiligungen geschützt. Bewusst falsche Meldungen sind davon ausgenommen.
Externe Meldestellen
Sie können sich auch direkt an eine externe Meldestelle wenden. Zentral zuständig ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Für bestimmte Bereiche sind zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder das Bundeskartellamt zuständig. Wo sich ein Verstoß intern wirksam klären lässt, freuen wir uns, wenn Sie zuerst unsere interne Meldestelle nutzen.
- Externe Meldestelle des Bundes – Meldung abgeben
- Bundesamt für Justiz – Informationen für hinweisgebende Personen
- Hinweisgeberschutzgesetz im Wortlaut
Datenschutz
Personenbezogene Daten aus Meldungen verarbeiten wir nur, soweit es für die Bearbeitung nötig ist. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.