Entlastungsbetrag
131 € im Monat ab Pflegegrad 1 – zum Beispiel für Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge können ins Folgehalbjahr übertragen werden.
Kosten & Pflegegrade
Die häufigste Frage am Telefon – und die verständlichste. Hier finden Sie die Grundlagen in klaren Worten. Ihren konkreten Eigenanteil rechnen wir Ihnen vor dem Vertrag schriftlich vor.
Der erste Schritt
Der Pflegegrad entscheidet, wie viel Geld die Pflegekasse zu Ihrer Versorgung beisteuert. Es gibt fünf Grade. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist.
Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – ein Anruf oder ein Satz per Brief genügt. Danach vereinbart der Medizinische Dienst einen Begutachtungstermin bei Ihnen zuhause.
Unser Rat: Führen Sie in den Tagen vor dem Termin ein kurzes Pflegetagebuch. Notieren Sie, wobei Hilfe nötig war und wie lange sie gedauert hat. Und schildern Sie beim Termin einen normalen Tag – nicht den besten.
Leistungen der Pflegeversicherung
| Pflegegrad | Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | Pflegesachleistung (ambulanter Dienst) | Vollstationäre Pflege |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und zum Hausnotruf.
Gut zu wissen
Viele Familien lassen Geld liegen, weil sie diese Leistungen nicht kennen.
131 € im Monat ab Pflegegrad 1 – zum Beispiel für Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge können ins Folgehalbjahr übertragen werden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind seit Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit lässt sich eine Auszeit für pflegende Angehörige flexibel finanzieren.
Die Pflegekasse übernimmt einen wachsenden Anteil Ihres pflegebedingten Eigenanteils: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.
Bis zu 4.180 € Zuschuss für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, dazu monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und ein Zuschuss zum Hausnotruf.
Eigenanteil im Pflegeheim
Die genauen Sätze unterscheiden sich je Haus und werden mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger verhandelt. Wir legen Ihnen die aktuelle Kostenaufstellung Ihres Wunschhauses vor der Entscheidung schriftlich vor – vollständig und ohne Kleingedrucktes.
Wenn das Einkommen nicht reicht: Dann besteht in der Regel Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und stellen die Bescheinigungen aus. Niemand muss aus finanziellen Gründen auf einen Platz verzichten, ohne es geprüft zu haben.
Kostenaufstellung anfordernSo läuft die Aufnahme
In der Regel dauert es zwei bis vier Wochen – bei Eilfällen aus dem Krankenhaus geht es schneller.
Sie schildern die Situation, wir klären Pflegegrad, Zeitpunkt und Wunschort und sagen Ihnen, was aktuell möglich ist.
Sie sehen sich das Haus an – am besten zur Mittagszeit und gemeinsam mit der Pflegedienstleitung.
Wir prüfen den Pflegegrad, klären die Kostenübernahme und legen Ihnen den Vertrag mit allen Positionen vor.
Eigene Möbel sind willkommen. In den ersten Wochen begleitet Sie eine feste Bezugspflegekraft beim Eingewöhnen.
Zum Mitnehmen
Ausdrucken, in Ruhe ausfüllen und mitbringen oder zuschicken. Wenn Ihnen das zu umständlich ist: Ein Anruf tut es auch.
Lieber persönlich?
Nennen Sie uns Pflegegrad und Wunschleistung – dann sagen wir Ihnen am Telefon, womit Sie rechnen müssen. Montag bis Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr.
09345 931 961 8