Kosten & Pflegegrade

Was zahlt die Kasse?
Und was bleibt bei uns?

Die häufigste Frage am Telefon – und die verständlichste. Hier finden Sie die Grundlagen in klaren Worten. Ihren konkreten Eigenanteil rechnen wir Ihnen vor dem Vertrag schriftlich vor.

Der erste Schritt

Ohne Pflegegrad geht wenig – und er ist leichter zu bekommen, als viele denken.

Der Pflegegrad entscheidet, wie viel Geld die Pflegekasse zu Ihrer Versorgung beisteuert. Es gibt fünf Grade. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist.

Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – ein Anruf oder ein Satz per Brief genügt. Danach vereinbart der Medizinische Dienst einen Begutachtungstermin bei Ihnen zuhause.

Unser Rat: Führen Sie in den Tagen vor dem Termin ein kurzes Pflegetagebuch. Notieren Sie, wobei Hilfe nötig war und wie lange sie gedauert hat. Und schildern Sie beim Termin einen normalen Tag – nicht den besten.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die wichtigsten Beträge
auf einen Blick.

Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung. Stand: 2026. Die Beträge werden gesetzlich angepasst – wir nennen Ihnen im Gespräch die tagesaktuellen Werte.
PflegegradPflegegeld (Pflege durch Angehörige)Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1––131 €
Pflegegrad 2347 €796 €805 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €1.319 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €1.855 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €2.096 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und zum Hausnotruf.

Gut zu wissen

Vier Töpfe, die
oft vergessen werden.

Viele Familien lassen Geld liegen, weil sie diese Leistungen nicht kennen.

Entlastungsbetrag

131 € im Monat ab Pflegegrad 1 – zum Beispiel für Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge können ins Folgehalbjahr übertragen werden.

Entlastungsbudget

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind seit Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit lässt sich eine Auszeit für pflegende Angehörige flexibel finanzieren.

Leistungszuschlag im Heim

Die Pflegekasse übernimmt einen wachsenden Anteil Ihres pflegebedingten Eigenanteils: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.

Wohnumfeld & Hilfsmittel

Bis zu 4.180 € Zuschuss für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, dazu monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und ein Zuschuss zum Hausnotruf.

Eigenanteil im Pflegeheim

Woraus sich der
Heimplatz zusammensetzt.

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) – für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gleich hoch, davon wird der Leistungszuschlag abgezogen
  • Unterkunft und Verpflegung – Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche
  • Investitionskosten – Anteil an Gebäude und Ausstattung
  • Ausbildungsumlage – gesetzlich vorgeschrieben

Die genauen Sätze unterscheiden sich je Haus und werden mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger verhandelt. Wir legen Ihnen die aktuelle Kostenaufstellung Ihres Wunschhauses vor der Entscheidung schriftlich vor – vollständig und ohne Kleingedrucktes.

Wenn das Einkommen nicht reicht: Dann besteht in der Regel Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und stellen die Bescheinigungen aus. Niemand muss aus finanziellen Gründen auf einen Platz verzichten, ohne es geprüft zu haben.

Kostenaufstellung anfordern

So läuft die Aufnahme

Von der ersten Frage
bis zum Einzug.

In der Regel dauert es zwei bis vier Wochen – bei Eilfällen aus dem Krankenhaus geht es schneller.

  1. Anruf und Vorgespräch

    Sie schildern die Situation, wir klären Pflegegrad, Zeitpunkt und Wunschort und sagen Ihnen, was aktuell möglich ist.

  2. Besichtigung

    Sie sehen sich das Haus an – am besten zur Mittagszeit und gemeinsam mit der Pflegedienstleitung.

  3. Unterlagen und Kostenaufstellung

    Wir prüfen den Pflegegrad, klären die Kostenübernahme und legen Ihnen den Vertrag mit allen Positionen vor.

  4. Einzug und Ankommen

    Eigene Möbel sind willkommen. In den ersten Wochen begleitet Sie eine feste Bezugspflegekraft beim Eingewöhnen.

Zum Mitnehmen

Unterlagen
zum Herunterladen.

Ausdrucken, in Ruhe ausfüllen und mitbringen oder zuschicken. Wenn Ihnen das zu umständlich ist: Ein Anruf tut es auch.

Lieber persönlich?

Wir rechnen es
gemeinsam durch.

Nennen Sie uns Pflegegrad und Wunschleistung – dann sagen wir Ihnen am Telefon, womit Sie rechnen müssen. Montag bis Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr.

09345 931 961 8